GEHÖRSCHUTZ
Allgemeine Informationen zum Gehörschutz
Geeigneter Gehörschutz muss ab einem Lärmpegel von 80 dB zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB ist dieser auch zu tragen. Lärmpegel müssen auf das in der Praxis niedrigste vertretbare Niveau gesenkt werden.
Beispiele für die Höhe des Lärms in dB:
Flüstern:
normales Gespräch:
Bohrhammer:
Rennsport:
Motorsäge:
Düsenmotor:
30 dB
60 dB
100 dB
110 dB
115 dB
140 dB
SNR-Wert (Signal to Noise Ratio) in db = Dämmvermögen in Dezibel dB(A), um wieviel der Lärm reduziert wird.
Beispiel:
Arbeit mit Meißelhammer 105 dB
105 dB–28 dB (Gehörschutzstöpsel) = Dämmung auf 77 dB
reduziert
Ziel der Lärmdämmung sollte mit geeignetem Gehörschutz unter 80 dB liegen.
Normen:
EN 352-1:
EN 352-2:
Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 1: Kapselgehörschützer
Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 2: Gehörschutzstöpsel
weitere Unterteilung in 3 Werte:
H-Wert:
M-Wert:
L-Wert:
Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche
Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche
Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche
Der SNR-Wert ergibt sich aus diesen 3 Werten und bildet daraus das Mittel in dB. Je höher dieser Wert, desto besser die Schalldämmung und somit die Schutzwirkung.